Es scheint wir können hier nichts finden. Vielleicht kann eine Suche helfen.
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Für die logopädische Therapie ist eine ärztliche Zuweisung notwendig (z.B. Überweisung durch HNO-Facharzt/Fachärztin). Die Abrechnung der Therapie erfolgt nach dem Wahlarztprinzip.
Das Honorar orientiert sich an den Tarifempfehlungen der Logopädie-Berufsverbände.
Für Leistungen im Rahmen der Sprechbildung und des Coachings gibt es keine Rückerstattung seitens der Kassen.