Zuweisung

Für die logopädische Therapie ist eine ärztliche Zuweisung notwendig (z.B. Überweisung durch HNO-Facharzt/Fachärztin). Die Abrechnung der Therapie erfolgt nach dem Wahlarztprinzip.

Das Honorar orientiert sich an den Tarifempfehlungen der Logopädie-Berufsverbände.
Für Leistungen im Rahmen der Sprechbildung und des Coachings gibt es keine Rückerstattung seitens der Kassen.