Für die logopädische Stimmtherapie ist eine ärztliche Verordnung notwendig (z.B. HNO).
Ich bin Wahltherapeutin, daher erfolgt die Abrechnung wie bei Wahlärzt*innen – die jeweilige Gesundheitskasse refundiert einen Teil (etwa 50%) der Kosten.
Das Honorar orientiert sich an den Tarifempfehlungen der Logopädie-Berufsverbände.
Für Leistungen im Rahmen der Stimm- und Sprechbildung gibt es keine Rückerstattung seitens der Kassen.