Zuweisung

Für die logopädische Stimmtherapie ist eine ärztliche Verordnung notwendig (z.B. HNO).

Ich bin Wahltherapeutin, daher erfolgt die Abrechnung wie bei Wahlärzt*innen – die jeweilige Gesundheitskasse refundiert einen Teil (etwa 50%) der Kosten.

Das Honorar orientiert sich an den Tarifempfehlungen der Logopädie-Berufsverbände. Für Leistungen im Rahmen der Stimm- und Sprechbildung gibt es keine Rückerstattung seitens der Kassen.

Terminvereinbarung:

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch oder per Mail. Derzeit sind Termine immer Mittwoch, Donnerstag und Freitag möglich. Bei Fragen zur Zuweisung oder Abrechnung können Sie sich gerne an mich wenden.

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